Häufig gestellte Fragen unserer Patienten
Nein, Sie können jederzeit ohne Termine und ohne Voranmeldung zu uns in die Praxis kommen. Wir stellen Ihnen die benötigten Unterlagen gerne direkt aus.
Ja, kein Problem. Wir benötigen nur einen Versicherungsnachweis Ihrer Krankenkasse. Sie können diesen einfach anfordern und dieser wird uns per FAX übermittelt.
Nein, bei uns benötigen Sie keine Überweisung. Wir benötigen nur Ihre Versichertenkarte für das aktuelle Quartal.
Wir führen eine ganze Reihe von Untersuchungen und Behandlungen durch, deshalb können Patienten vor Ihnen aufgerufen werden, auch wenn diese erst nach Ihnen das Wartezimmer betreten haben.
Außerdem kommt es immer wieder dazu, dass einige Patienten in der Nähe wohnen und diese verbringen die Wartezeit zu Hause oder gehen noch etwas spazieren. Zusätzlich kann es immer mal wieder zu Notfällen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Prinzipiell gilt: Angemeldete Patienten, die vorher einen regulären Termin vereinbart haben, werden zuerst behandelt.
Bedauerlicherweise steht uns nur eine geringe Anzahl an Telefonleitungen und Personal zur Verfügung. Die Mitarbeiter sind vor allem mit der Betreuung der Patienten vor Ort beschäftigt.
Wir bieten aber den erstklassigen Service der Kontaktaufnahme per E-Mail an. Schildern Sie uns gerne Ihre Anfrage oder Ihr Anliegen und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.
Wir haben eine offene Sprechstunde, in der sich bereits bekannte Patienten ohne Termin vorstellen können. Die Zeiten unserer offenen Sprechstunde finden Sie hier. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dass Sie trotzdem vorher Kontakt zu uns aufnehmen. In dringenden Notfällen, außerhalb der Sprechzeiten, melden Sie sich beim ärztlichen Notdienst unter 116 117.
- Versichertenkarte
- Impfausweis
- ggfls. ältere Befunde
- die Einverständniserklärung für DSGVO und Schriftverkehr
- Patienten, die in der PKV versichert sind, bringen bitte zusätzlich die Einverständniserklärung für die PVS [privatärztliche Verrechnungsstelle] mit
Alle Unterlagen zum Download finden Sie hier:
Ja, wenn Sie Ihre Unterlagen benötigen, dann haben Sie nach § 630 g BGB das Recht eine Kopie Ihrer Unterlagen zu erhalten. Sagen Sie uns einfach rechtzeitig Bescheid: wir kümmern uns dann gerne darum und lassen Ihnen die Unterlagen gerne zukommen.
Neben der körperlichen Untersuchung nehmen wir uns viel Zeit für eingehende persönliche Gespräche. Nur so ist es uns möglich die richtige Diagnose zu stellen. Dadurch und durch Notfälle können wir nicht immer garantieren, dass wir Sie bei jedem Termin pünktlich untersuchen können. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Bitte versuchen Sie möglichst Ihre Termine einzuhalten. Sollte es dennoch einmal nicht möglich sein Ihren Termin wahrzunehmen, so sagen Sie ihn bitte baldmöglichst, ab. Dies können Sie auch gerne per E-Mail erledigen.