Impfungen

Impfungen

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest. 
Grundlage bilden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts (RKI). Das Gespräch mit dem Arzt ist für viele Patienten die wichtigste Informationsquelle und oft ausschlaggebend für die Entscheidung, sich impfen zu lassen.

Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich. Mit der Unterschrift auf dieser Bescheinigung wird der Impfung der minderjährigen Person eingewilligt. Bitte bringen Sie diese Einverständniserklärung ausgefüllt und unterschrieben zu Ihrem Impftermin mit.

Hier finden Sie das Formular.