Frauenarztpraxis Michels und Plasger
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gestattet zB. ein Antragsteller der Versicherung oder Familienangehörige Informationen bei Ärzten einholen zu dürfen.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist notwendig, damit die Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen, ohne dass der Arzt oder die Angestellten die Schweigepflicht nach § 203 StGB brechen.
Hier finden Sie das Formular.
Montag, 27.03.2023 08:30Uhr bis 16:00Uhr
Dienstag, 28.03.2023 08:00Uhr bis 15:30Uhr
Mittwoch, 29.03.2023 10:30Uhr bis 18:00Uhr
Donnerstag, 30.03.2023 08:00Uhr bis 15:30Uhr
Freitag, 31.03.2023 08:00Uhr bis 13:00Uhr
Montag, 03.04.2023 08:30Uhr bis 16:00Uhr
Dienstag, 04.04.2023 10:30Uhr bis 18:00Uhr
Mittwoch, 05.04.2023 08:00Uhr bis 15:30Uhr
Donnerstag, 06.04.2023 10:30Uhr bis 18:00Uhr
[Hinweis: Am Donnerstag finden keine Blutentnahmen statt]