Frauenarztpraxis Michels und Plasger
Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gestattet zB. ein Antragsteller der Versicherung oder Familienangehörige Informationen bei Ärzten einholen zu dürfen.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist notwendig, damit die Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen, ohne dass der Arzt oder die Angestellten die Schweigepflicht nach § 203 StGB brechen.
Hier finden Sie das Formular.
Sie können gerne jederzeit ohne Termin und ohne Voranmeldung zu den Öffnungszeiten zu uns in die Praxis kommen. Bringen Sie bitte Personalausweis, Versichertenkarte und Impfausweis mit. Wir impfen mit dem angepassten Biontech Impfstoff BA.4/5.
Seit dem 01. Oktober 2022 ist für den Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung gilt für Patienten sowie Begleitpersonen. Eine einfache OP-Maske reicht nicht aus.