Schweigepflichtsentbindung

Schweigepflichtsentbindung

Mit einer Schweigepflichtentbindungserklärung gestattet zB. ein Antragsteller der Versicherung oder Familienangehörige Informationen bei Ärzten einholen zu dürfen.
Die Entbindung von der Schweigepflicht ist notwendig, damit die Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen, ohne dass der Arzt oder die Angestellten die Schweigepflicht nach § 203 StGB brechen.

Hier finden Sie das Formular.